Geschäftsbedingungen
Transparenz von A bis Z
Zur transparenten Kundenkommunikation gehört die verständliche Offenlegung unserer Verträge.
Um Ihnen den inhaltlichen Zugang so einfach und übersichtlich wie möglich zu gestalten, haben wir die QualityHosting Geschäftsbedingungen in die folgenden Bereiche unterteilt:
Für Sie da
Sie haben Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen?
Kein Problem. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Bitte wenden Sie sich an unseren Vertrieb: 01805 / 490 590 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis 0,42 €/Min.)
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der QualityHosting AG
§ 1 Vertragsgrundlagen
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen QualityHosting unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Der Kunde benennt QualityHosting auf Wunsch einen Ansprechpartner sowie dessen Stellvertreter, der die Durchführung des Vertragsverhältnisses für den Kunden verantwortlich und sachverständig leitet.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gilt der zuvor benannten Ansprechpartner und/oder dessen Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen seiner bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Der Ansprechpartner des Kunden und QualityHosting verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt QualityHosting bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird QualityHosting hinsichtlich der von QualityHosting zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, QualityHosting im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- etc.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese QualityHosting umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass QualityHosting die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
§ 3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von QualityHosting tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. QualityHosting hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn QualityHosting aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
§ 4 Termine
4.1 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Abs. 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat QualityHosting nicht zu vertreten und berechtigen QualityHosting, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. QualityHosting wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
§ 5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von QualityHosting zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber QualityHosting äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von acht Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann QualityHosting von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2 QualityHosting prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt QualityHosting, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt QualityHosting dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt QualityHosting die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit schriftlich zurückzuziehen.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird QualityHosting dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. QualityHosting wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Der Aufwand wird für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung der QualityHosting berechnet.
5.8 QualityHosting ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von QualityHosting für den Kunden zumutbar ist.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen stellt QualityHosting seine Leistungen monatlich in Rechnung. Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands werden die Gebühren halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand kann per E-Mail erfolgen. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der QualityHosting getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der QualityHosting für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
6.2 Fällige Forderungen werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich, QualityHosting bei Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Scheitert ein Lastschrifteneinzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet QualityHosting für die Bearbeitung des gescheiterten Lastschrifteneinzugs eine Bearbeitungspauschale von 15,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. QualityHosting bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist, der sodann erstattungsfähig ist.
6.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird QualityHosting zunächst die Zahlung anmahnen. QualityHosting ist berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2,50 € in Rechnung zu stellen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Zahlt der Kunde auf die Mahnung hin fällige Beträge nicht, ist QualityHosting unbeschadet eigener vertraglicher Ansprüche berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistungen so lange einzustellen, bis der Kunde die rückständigen Forderungen gezahlt hat. Diese Regelung gilt insbesondere auch dann, wenn eine Lastschrift von der Bank des Kunden zurückgewiesen wird oder der Abbuchung vom Konto des Kunden widersprochen wird.
6.4 Im Falle des Zahlungsverzugs werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) belastet. Ist der Kunde Unternehmer, werden Verzugszinsen mit 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Rechte
7.1 Soweit QualityHosting ein Werk für den Kunden erstellt gewährt QualityHosting dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
7.2 Erstellt QualityHosting für den Kunden ein Werk, ist eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. QualityHosting kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
§ 8 Haftung
8.1 QualityHosting haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet QualityHosting nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 25.000 €, maximal aber auf die vereinbarte Vergütung.
8.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet QualityHosting insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von QualityHosting.
9. Geheimhaltung, Presseerklärungen
9.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie
Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
9.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
9.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
9.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
9.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.
10. Sonstiges
10.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht
werden.
10.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10.3 QualityHosting ist befugt, die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können seitens QualityHosting
auch per E-Mail erfolgen.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
11.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.5 Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gelnhausen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Stand 2003
QualityHosting.de
Allgemeine Website-Nutzungsbedingungen
Das Webangebot (nachfolgende „QualityHosting Website“ genannt) unterliegt den nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen beinhalten produktspezifische Regelungen; so gelten z.B. für WebHosting-Produkte andere Vereinbarungen als für Housing-Angebote.
Service Level Agreements
Qualitative Mindeststandards
QualityHosting garantiert Ihnen qualitative Mindeststandards bezüglich Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Bereitstellungszeiten und Wartungsarbeiten.


